Fragen und Antworten

Was ist der Zweck der „Genossenschaft Restaurant Rössli“?

Die Genossenschaft bezweckt die langfristige Sicherung des Gastronomiebetriebes Rössli (Dorf) in St. Margrethen. Das Restaurant soll Treffpunkt für alle Bevölkerungskreise sein, um das soziale Leben im Dorf zu erhalten.


Warum ist das Restaurant so lange geschlossen?

Aus verschiedenen Gründen (Küche, Einbau Saal, Wirtewohnung) hat sich ein Bauprojekt aufgedrängt. Die Gründung einer Genossenschaft sowie die Planung und Realisierung des Umbaus zur besseren Nutzung des gesamten Gebäudes dauert über ein Jahr. Die IG Genossenschaft Rössli rechnet also mit einer Wiedereröffnung Ende Oktober 2017.


Wird am Interieur der Gaststube etwas geändert?

Die Gaststube soll weitestgehend so bleiben, wie sie war. Nach Möglichkeit soll neu das heutige Fondue-Stübli und die dahinterliegende Backstube zu einem Saal für 50 bis 60 Personen umfunktioniert werden. Die Gartenwirtschaft wird etwas aufgefrischt. Die Wirtewohnung im 1. Obergeschoss soll renoviert werden. Es ist der IG wichtig, dass das Rössli seinen Charakter behält.


Wann wird das Restaurant wieder eröffnet?

Der aktuelle Zeitplan samt den Umbau- und Sanierungsarbeiten sieht vor, dass das Restaurant Rössli Ende Oktober 2017 wieder eröffnet wird.


Wer ist der neue Wirt?

Die Wahl des Wirts steht im Bezug zum Zeitpunkt der Wiedereröffnung. Die Ausschreibung erfolgte im Herbst 2015. Sobald die Planungsarbeiten für die Sanierung des Rössli abgeschlossen und die Verträge unterzeichnet sind (Sommer 2017), wird die Genossenschaft den Namen und das persönliche Profil des neuen Wirts bekannt geben.


Wieviel kostet das Ganze?

Die Kosten für die sanfte Sanierung, inkl. Koordinationszuschlag von 10 % (Reserve) betragen:

Küchensanierung, Kompletterneuerung                       Fr.   85’000.00
Weitere Arbeiten:
– Baumeisterarbeiten
– Elektroanlagen und Sanitärarbeiten
– Malerarbeiten innen und aussen (mit Gerüst)
– Fenster, Aussentüren
– Spenglerarbeiten
– Bedachungsarbeiten
– Sonnenschutz
– Heizung, Lüftung, Klimaanlage
– Gipserarbeiten
– Schreinerarbeiten
– Bodenbeläge
– Baureinigung                                                                              Fr.   228’000.00

Total sanfte Sanierung                                                            Fr.   313’000.00

Für eine gesunde Finanzierung benötigt die Genossenschaft Genossenschaftskapital in der Höhe von mindestens Fr. 313’000.– Franken. Je grösser der Anteil des Eigenkapitals ist, desto mehr wächst die Sicherheit des gesamten Projekts.


Was ist eine Genossenschaft und ist diese Rechtsform nicht längst überholt?

Tatsächlich hat die Genossenschaft eine jahrhundertealte Tradition in der Schweiz (z.B. Alpgenossenschaften). Gleichzeitig ist sie auch heute noch eine lebendige Rechtsform, die Dienstleistungsbezüger zu Miteigentümern macht, so z.B. bei Wohnbaugenossenschaften, Migros, COOP, Raiffeisen- oder Clientis-Bank oder der Schweizerischen Mobiliar Versicherung, alles wirtschaftlich erfolgreiche Unternehmen (siehe dazu Obligationenrecht Art. 828 – 926).


Warum soll diese Rechtsform und nicht z.B. eine AG für den Betrieb des Rössli gewählt werden?

Die Immobilien-Preise steigen kontinuierlich, der Ertrag aus der Gastronomie kann damit nicht Schritt halten. Indem die IG das Rössli in eine Genossenschaft umwandelt, wird der ideelle Teil gestärkt und der Betrieb der spekulativen Preistreiberei entzogen. Dies schafft gute Voraussetzungen für einen tragbaren Pachtzins und ein Gastronomieangebot zu fairen Preisen.


Wer kann Genossenschafter werden und was ist ein Genossenschafts-Anteilsschein genau?

Genossenschafter kann jede natürliche oder juristische Person werden, die mindestens einen Genossenschafts-Anteilsschein erwirbt. Der Anteilsschein ist eine Quittung, welche die persönliche Beteiligung am Genossenschaftskapital bestätigt.


Was bringt mir ein Zeichnen von Genossenschafts-Anteilsscheinen?

Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zum Erhalt des Restaurants Rössli.

Sie erhalten eine Stimme an der Genossenschafter-Generalversammlung und können über die Geschicke der Genossenschaft im Rahmen der Statuten und des Reglements mitbestimmen.

Es ist vorgesehen, eine Dividende auszuschütten. Die Dividende hat in erster Linie einen Reservefond zu bilden. Die individuelle Dividende erfolgt pro Anteilsschein und ist vom Geschäftserfolg der Genossenschaft abhängig.


Kann ich meine Anteilsscheine je wieder zurückbekommen?

Sinn und Zweck beim Kauf von Anteilsscheinen ist es, der Genossenschaft möglichst langfristig Kapital zur Verfügung zu stellen. Es ist also keine kurzfristige Anlage. Die Anteilsscheine können aber mit einer Austrittserklärung aus der Genossenschaft wieder zurückerhalten werden. In den ersten sechs Jahren ab Gründungsdatum ist kein Austritt möglich, bzw. die Auszahlung des Anteilscheinkapitals erfolgt frühestens im Sommer 2021 (sechsjährige Sperrfrist).


Wird der legendäre Käsfladen des Rössli weiterhin verkauft?

Ein wichtiger Erfolgsfaktor des heutigen Restaurants Rössli ist sicher auch der in der Region Rheintal gern gegessene Käsfladen, den das ehemalige Wirtepaar verkaufte. Mit dem Kauf der Liegenschaft konnte auch das Rezept des Käsfladens gesichert werden. Es ist zu hoffen, dass der neue Wirt diesen ebenfalls servieren und vertreiben wird.


Wer haftet für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft?

Für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft haftet einzig das Genossenschaftsvermögen. Jede persönliche Haftung oder Nachschusspflicht ihrer Mitglieder ist ausgeschlossen (Bestimmung in den Statuten).